Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres. (siehe § 57 Schulgesetz)
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)
Wo muss ich mein Kind anmelden?
Kinder, die in Müden, Moselkern und Müdenerberg wohnen, müssen sich zuerst an der Grundschule Müden anmelden, auch wenn ein Umzug bevorsteht, die Ganztagsschule besucht werden soll oder auch Förderbedarf besteht.
Hier finden Sie eine Informationsbroschüre zum Schulstart.